Preise
Das Honorar für die erbrachten Rechtsdienstleistungen wird in der Regel durch Vereinbarung zwischen dem Anwalt und dem Klienten festgelegt, und zwar stets im Hinblick auf die Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten des Klienten, unter Berücksichtigung der Wertes und der Kompliziertheit des Falles sowie des zeitlichen Aufwands der gewünschten Dienstleistungen und des Umfangs. Der Preis für die Rechtsdienstleistungen wird in einer Weise vereinbart, die dem Klienten die Effektivität und Wirtschaftlichkeit der zu erbringenden Leistungen garantiert.
Das Honorar kann unter anderem wie folgt vereinbart werden:
- zeitbezogenes Honorar auf der Basis der Stundensätze des Anwalts, gemäß dem tatsächlichen Zeitaufwand der Causa;
- Pauschalhonorar für die Erledigung der gesamten Angelegenheit (z. B. Erstellung eines Vertrages, Gründung einer Gesellschaft u. Ä.) ungeachtet des tatsächlichen Zeitaufwandes;
- monatliches oder vierteljährliches Pauschalhonorar für die laufende Rechtsberatung;
- anteiliges Honorar je nach den Ergebnissen des Streites;
- Leistungshonorar, bei dem das Honorar vom Preis für eine Handlung des Rechtsbeistands und von der Anzahl dieser Handlungen abhängig ist;
- Kombination der oben angeführten Arten der Honorarfestlegung.
Bei der Übernahme des Causa erhält der Klient eine Information zum veranschlagten Umfang der Arbeit des Anwalts und der Gesamtkosten für die Erledigung der gegenständlichen Angelegenheit, einschließlich der hiermit in Zusammenhang stehenden Nebenausgaben des Klienten bzw. in Gestalt der notariellen, gerichtlichen oder sonstigen Gebühren.